Medizinisch angeordnete Psychotherapien
Wer kann Anordnungen ausstellen?
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten mit einem anerkannten Weiterbildungstitel in Kinder- und Jugendmedizin, in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Psychosomatischer und psychosozialer Medizin angeordnet werden.
Wie sieht der Ablauf aus?
Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie fortgesetzt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig. Danach können weitere 15 Stunden angeordnet werden.
Soll die Psychotherapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden, ist eine Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse nötig. Der Fortsetzungsantrag hat durch den anordnenden Arzt / die anordnende Ärztin zu erfolgen und muss eine durch eine Psychiaterin oder einen Psychiater erstellte Fallbeurteilung enthalten. Unter «therapievermittlung.ch» findet man Psychiaterinnen und Psychiater, welche bereit sind, Fallbeurteilungen zu machen.
Wie läuft das Anmeldeprozedere bei uns ab?
Lassen Sie uns die Anordnung per Mail (psychologie@rigidocs.ch) oder per Post (Jugendpsychologie Krone, Stampfenbachstrasse 151, 8006 Zürich) zukommen und wir melden uns telefonisch bei Ihnen.
Medizinisch angeordnete ADHS-Abklärungen
Wer kann Anordnungen ausstellen?
Damit eine psychologische Abklärung von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und
Ärzten mit einem anerkannten Weiterbildungstitel in Kinder- und Jugendmedizin, in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Psychosomatischer und psychosozialer Medizin angeordnet werden.
Wie sieht der Ablauf aus?
Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet.
Wie läuft das Anmeldeprozedere bei uns ab?
Lassen Sie uns die Anordnung per Mail (psychologie@rigidocs.ch) oder per Post (Jugendpsychologie Krone, Stampfenbachstrasse 151, 8006 Zürich) zukommen und wir melden uns telefonisch bei Ihnen..
Benötigt es eine Überweisung an unser Ärzteteam?
Ja, wir empfehlen eine zeitgleiche Überweisung an unser Ärzteteam, damit die zur ADHS-Diagnostik gehörigen somatisch-neurologische Untersuchung und medizinische Beratung stattfinden können.
Psychotherapien / Coaching / Beratungen
(nicht medizinisch angeordnet)
Die Kosten für eine Behandlung können auch privat beglichen werden.
Das Honorar für eine Sitzung à 50 Min. beträgt 180 CHF (inkl. Vor- und Nacharbeit). Das Honorar für eine Familiensitzung à 80 Min. beträgt 270 CHF (inkl. Vor- und Nacharbeit).
ADHS-Abklärungen
(nicht medizinisch angeordnet)
Die Kosten für eine Behandlung können auch privat beglichen werden. Gerne können Sie bei uns einen Kostenvoranschlag anfragen.
Invalidenversicherung (IV)
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr besteht die Möglichkeit bei einer bestehenden Verfügung mit der Invalidenversicherung (IV) abzurechnen. Bitte lassen Sie uns die entsprechende Kostengutsprache der IV-Stelle zukommen.
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ANMELDE-FORMULARE EINREICHEN
Bitte senden Sie uns die Anmeldeformulare per Post oder per E-Mail:
ANMELDEFORMULARE
PER POST AN
Rigidocs AG
Jugendpsychologie Krone
Anmeldungen
Stampfenbachstrasse 151
8006 Zürich
ANMELDEFORUMLARE
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Bitte senden Sie uns die Anmeldeformulare per Mail an folgende Adresse:
psychologie (at) rigidocs . ch / psychologiekrone (at) hin .ch